27.09.2013:


Vermarktung einer Grundstücksfläche am Ostufer der Kieler Förde zur gastronomischen Nutzung

Die Gemeinde Heikendorf beabsichtigt am Ostufer der Kieler Förde eine Grundstücksfläche von rund 450 qm zur gastronomischen Nutzung im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages zu verpachten. Sollte eine Erbbaurechtsbestellung aus gegebenen Gründen nicht möglich sein, so wird ein Verkauf nicht ausgeschlossen. Die Fläche ist derzeit mit einem Restaurant (ehemals „Kiek-Ut“), einem Kiosk sowie einer öffentlichen Toilette bebaut. Da sich das Gebäude in einem schlechten Zustand befindet, werden bauliche Investitionen erforderlich.

Die Erbbaurechtsbestellung sowie eine evtl. Veräußerung erfolgen mindestens zum festgestellten Verkehrswert.

Die Gemeinde beabsichtigt die Entscheidung über die Erbbaurechtsbestellung bzw. Veräußerung nach Maßgabe der Attraktivität der ihr vorgelegten Angebote und gastronomischen Nutzungskonzepte zu treffen. Eine Bindung an bestimmte Zuschlagskriterien geht die Gemeinde nicht ein. Die Ausbietung erfolgt frei bleibend. Es handelt sich nicht um ein gesetzlich geregeltes Vergabeverfahren. Die Gemeinde behält sich den Abbruch des Verfahrens vor. Angebotskosten werden in keinem Fall erstattet.

Interessenten können bis zum 11.10.2013 schriftlich nähere Unterlagen abfordern, die vertraulich zu behandeln sind. In der Interessenbekundung hat der Interessent sein Unternehmen / seine Person vorzustellen. Interessenbekundungen von Maklern und Projektentwicklern, welche das Grundstück nicht selbst bewirtschaften und die Investition tätigen wollen, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen können unter folgender Adresse abgefordert werden:

Amt Schrevenborn
FD 30
Dorfplatz 2
24226 Heikendorf

Frau Selina Möß

Liegenschaftswesen

Telefon:

0431 2409-311


Fax:

0431 2409-600


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„Vorletzte Ausschreibung“ Anfang 2013:


Verpachtung des Gaststätten-Gebäudes „Kiek-Ut“

in Heikendorf, Schönkamp 1


Öffentliche Aufforderung zur Bewerbung


In der Gemeinde Heikendorf am Ostufer der Kieler Förde (8.600 Einwohner) befindet sich in bester Lage

unmittelbar an der Ostsee das in der Vergangenheit als Gaststätte genutzte, derzeit leer stehende und

sanierungsbedürftige Gebäude Schönkamp 1 („Kiek-Ut“), welches einen Restaurantbereich, einen Kiosk und eine öffentliche WC-Anlage umfasst. Das Flachdachgebäude in Massivbauweise verfügt über eine Grundfläche von insgesamt 203 qm (inklusive der öffentlichen Toiletten und Kiosk). Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung der Kommunalaufsicht des Kreises Plön beabsichtigt die Gemeinde Heikendorf, dass o. g. Gebäude zu sanieren und im Anschluss als Gastronomiebetrieb zu verpachten. Nach der geplanten Sanierung beträgt die Grundfläche des Gebäudes rd. 215 qm (inklusive der öffentlichen Toiletten und Kiosk). Die Nutzfläche beträgt rd. 280 qm zzgl. einer Außenterrasse. Eine Modifikation der geplanten Sanierung im Bieterverfahren ist in Abstimmung mit der Gemeinde möglich. Die betreffende Sanierung wird voraussichtlich erst nach der Auswahl des künftigen Pächters erfolgen. Dem Pächter obliegen die Investitionen zur Umsetzung eines gastronomischen Konzepts (z. B. Inneneinrichtung, Küche).

Die Gemeinde verpachtet das Gebäude für eine Pachtdauer von mindestens 10 und maximal 15 Jahren. Im

Anschluss ist eine Verlängerung der Pacht möglich.


Gesucht wird ein leistungsfähiger Pächter mit gastronomischer Erfahrung. Angestrebt wird der Abschluss eines Pachtvertrags mit fester Laufzeit, die Gemeinde wird keine Sicherheiten zu Gunsten des Verpächters für dessen Investitionen zur Umsetzung des gastronomischen Konzeptes stellen (also keine Bürgschaften, Grundschulden und dergleichen).


Der Betrieb soll als Speise-Restaurant mit gut-bürgerlicher bis gehobener Gastronomie geführt werden, also nicht als Schnellimbiss oder als Systemgastronomie. Zusätzlich ist der angeschlossene Kiosk (strandnahe Versorgung) zu betreiben; die öffentliche WC-Anlage ist vom Pächter zu bewirtschaften. Eine Berücksichtigung des in unmittelbarer Nähe der Gaststätte gelegenen Anlegestegs, der sich im Eigentum eines Fördervereins befindet, im gastronomischen Konzept, wäre wünschenswert.


Die Gemeinde wird unter den Interessenten nach Fristablauf eine Auswahl durchführen und mit den verbliebenen Bewerbern Verhandlungsgespräche führen. Das Verfahren findet ohne Bindung an das Vergaberecht außerhalb einer förmlichen Ausschreibung freihändig nach dieser öffentlichen Bekanntmachung statt. Zudem steht das Verfahren unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Kreises Plön sowie unter dem Vorbehalt, dass ein geeigneter Pächter gefunden wird.


Für diese Auswahl sind folgende Kriterien in absteigender Reihenfolge maßgeblich:


  1. 1. Erfahrung beim Betrieb von Speise-Restaurants (Gaststätten) nach Maßgabe des Bewerberprofils und der Referenzen, insbesondere bei möglichst vergleichbaren Speise-Restaurants


  1. 2. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach Bewerberprofil, Bonität und Umsätzen


  1. 3. Kompetenz der verantwortlichen Personen


Die Kriterien, nach denen der Zuschlag erteilt wird, werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

In der Bewerbung sind möglichst aussagekräftige und belegte Angaben zu machen, die eine Bewertung nach diesen Kriterien erlauben, also die Darstellung von


1. Bewerberprofil mit Angaben zur Firma, Sitz, Gegenstand und Geschäftsleitung des Bewerbers, möglichst

zum beruflichen Hintergrund und zur bisherigen wirtschaftlichen Betätigung.


  1. 2.Angaben zu Referenzen beim Betrieb von Gaststätten, insbesondere Speise-Restaurants.


  1. 3.Bankerklärung zur finanziellen Situation (Bonität) des Bewerbers.


4. Angaben über die berufliche Befähigung der voraussichtlich verantwortlichen Personen (Betriebsleiter),

Angaben dazu, ob eine Inhaberführung vor Ort (z.B. Inhaber als Koch) vorgesehen ist.


Die Gemeinde Heikendorf fordert hiermit öffentlich zu Bewerbungen um die Anpachtung auf. Ihrer schriftlichen Bewerbung mit den vorgenannten belegten Angaben sieht die Gemeinde bis zum


22.03.2013, 12.00 Uhr


entgegen. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass das Verfahren und somit der Abschluss des Pachtvertrages für den Gastronomiebetrieb unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Kreises Plön durchgeführt wird. Zudem behält sich die Gemeinde Heikendorf vor, dass Verfahren aufzuheben, wenn kein geeigneter Pächter gefunden wird.


Als Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Hennings unter der Rufnummer 0431 / 2409-310 und Herr Kewitz unter der Rufnummer 0431 / 2409-200 zur Verfügung.


Gemeinde Heikendorf

Der Bürgermeister

Herr Holger Pape

Dorfplatz 2

24226 Heikendorf




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